Satzung und Geschäftsordnung der THW-Jugend

Wie alle offiziellen Vereine haben auch wir eine Satzung und Geschäftsordnung. Erst dadurch werden wir als Verein anerkannt. Eine solche Satzung bringt ein paar Pflichten mit sich – aber noch viel mehr Vorteile. Sie ist die Grundlage dafür, dass wir unsere Jugendarbeit selbstbestimmt durchführen können. So können wir eigene Ideen einbringen, immer wieder weiter vorantreiben und haben einen großen Spielraum bei der Ausgestaltung unserer Arbeit. Hinzu kommt, dass wir unsere Mittel selbst verwalten können und weiterhin gefördert werden. Es gibt noch viele weitere Aspekte, die durch eine Satzung und auch die Geschäftsordnung festgeschrieben bzw. geregelt werden – wie z. B. die Wahl eines Vorstandes, die Festlegung der Vorsitzenden oder Haftungsfragen. Alle wichtigen Informationen zu unserer Satzung und unserer Geschäftsordnung findet ihr hier:

Hinweise:

Mustersatzungen für Ortsjugenden erhaltet ihr bei eurer jeweiligen Landesjugend. Die Kontaktadressen findet ihr hier.

Bei Fragen zur Satzungsänderung könnt ihr euch ebenfalls an eure Landesjugenden oder die Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend wenden.